Anmeldung einer Nebenwohnung

Landeshauptstadt Schwerin  |    Beenden

Anmeldung einer Nebenwohnung

  • Sie sind hier: Start
  • Antragsteller
  • Anmeldung
  • Nebenwohnung
  • Dokumente
  • Bestätigung
  • Ende

Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.